DKG-NT = Deutsche Krankenhausgesellschaft Normaltarif
Der DKG-NT I enthält im wesentlichen den Katalog der Kosten, die das Krankenhaus den privat liquidierenden Krankenhausärzten in Rechnung stellen kann.
Hauptanwendungsgebiete des Tarifwerks sind:
- Liquidation erbrachter ambulanter Leistungen des Krankenhauses (Institutsleistungen)
- Liquidation konsiliarärztlicher Leistungen des Krankenhauses bei Leistungserbringung für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser
- Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus, wenn GOÄ Grundlage der Honorarberechnung durch den Arzt ist.