GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine in § 11 Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung, zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Die letzte größere Novelle (Vierte Änderungsverordnung zur GOÄ) ist am 1.1.1996 in Kraft getreten.